E-Bike oder Pedelec – Wo ist der Unterschied?

Der absolut größte Anteil aller angebotenen E-Bikes sind eigentlich Pedelecs.

 Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt
die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde gelten Pedelecs als Fahrrad und sind
nicht zulassungspflichtig.

 E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs
Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Deshalb werden E-Bikes eher selten angeboten.

Zum Hintergrund: Pedelec steht für Pedal Elektric Cycle. Wie der Name erahnen lässt, bietet
ein Pedelec dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald der
Radler in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde gelten
Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig.

Das Tolle an einem Pedelec ist: Du entscheidest, wie viel Unterstützung du beim Radeln zulässt. Möchtest du ganz auf die Motorenunterstützung verzichten, kannst du sie ausschalten und herkömmlich Rad fahren.
Streng genommen sind E-Bikes Fahrräder, die auf Knopfdruck ohne Pedalunterstützung fahren.
Deshalb ist das E-Bike bereits ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Dennoch hat
sich der Begriff Pedelec nicht in den Alltagsgebrauch durchgesetzt. Die meisten sprechen vom E-Bike, obwohl sie das Pedelec meinen. Insgesamt ist der größte Anteil aller angebotenen E-
Bikes in Deutschland ein Pedelec.

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor
bis maximal 250 Watt, während er Tritt und bis zu einer Geschwindigkeit von 25
km/h. Der Unterstützungsgrad kann in mehreren Stufen eingestellt werden und ist
abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers.
Die Definition eines Pedelecs ist eine Rechtliche! Sie ergibt sich aus Paragraf 1
Absatz 3 der StVO. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Fahrer benötigen
also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen
Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.
Dies gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.

Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt,
gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Die
Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst
bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Derzeit liegt die maximal
erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren bei 500 Watt.
Zulassung des Kraftfahrtbundesamt notwendig
Versicherungskennzeichen
Mindestens 16 Jahre alt und Fahrerlaubnis AM
Radwege dürfen nicht benutzt werden

Sie sind ein Elektromofa und lassen sich mit Hilfe des
Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren,
auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung
von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20
km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als
Kleinkraftrad (früher: Leicht-Kraftrad).